Stand: 1. Juli 2010
§ 1 Allgemeines
Im Wonnemar soll der Besucher Spiel und Spaß, Erholung, Entspannung und Ruhe finden. Es soll eine Steigerung der Lebensqualität für alle Badegäste erzielt werden. Deshalb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
§ 2 Zweck und Ziel
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Wonnemar und ist für alle Badegäste verbindlich.2. Mit Lösen des Chipcoins des Wonnemar, Abschluss einer Clubmitgliedschaft bzw. mit Bestellung und Erwerb - per Telefon, Internet etc. - spätestens mit Betreten des Wonnemar akzeptiert jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen. Bei Benutzung durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.3. Für die Benutzung der Sauna gilt die Saunaordnung ergänzend.4. Für die Benutzung des Fitness-Studio „Fitness im Wonnemar", gelten zusätzliche Nutzungsvereinbarungen.
§ 3 Badegäste
Die Benutzung aller Einrichtungen des Wonnemar ist grundsätzlich für jedermann gestattet. 2. Personen, die durch Äußerungen, Handlungen oder sichtbare Zeichen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes im Wonnemar auffällig werden bzw. geworden sind, haben keinen Zutritt bzw. werden dauerhaft der Einrichtungen verwiesen.3. Ausgenommen vom Besuch der Einrichtungen des Wonnemar sind weiterhin Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten sowie Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.4. Krankheiten müssen vor Betreten des Bades angezeigt werden, dies gilt insbesondere bei Herz- und Kreislaufproblemen. In Zweifelsfällen ist über die Verträglichkeit im Vorfeld ein Arzt zu befragen.5. Das Mitführen von Tieren im Bad ist nicht gestattet. 6. Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Wonnemar nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Personal des Wonnemar übertragen werden.7. Personen mit geringen oder keinen Schwimmkenntnissen wird empfohlen, während des Aufenthalts in den Wasserbecken Schwimmflügel zu tragen.8. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, geistig behinderte Personen oder Personen mit starken körperlichen Behinderungen, die sich nicht ohne die Hilfe Dritter be- und entkleiden können, ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt und Aufenthalt im Bad nur mit einer sorgeberechtigten und voll geschäftsfähigen Person, die während der Besuchsdauer die Aufsicht im Wonnemar übernimmt, gestattet.
§ 4 Eintritt
Die Benutzung der Einrichtungen des Wonnemar ist, mit Ausnahme des Foyers, nur mit gültigem Chipcoin gestattet. Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen.2. Die Mitarbeiter sind berechtigt, vor dem Verkauf ermäßigter Chipcoins den Personalausweis oder eine andere Legitimation für die Ermäßigung zu verlangen. Ermäßigungen werden nur berücksichtigt, wenn der Nachweis über die entsprechende Berechtigung vor Erwerb des Chipcoins erbracht wurde. Nachträgliche Erstattungen erfolgen nicht. Es kann jeweils nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.3. Bei Zahlung mit EC- und Kreditkarte ist aus Sicherheitsgründen ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.4. Gelöste Chipcoins können nicht zurückgenommen, verlorene Chipcoins oder nicht ausgenutzte Angebote können nicht erstattet werden.5. Bei missbräuchlicher Verwendung des Chipcoins wird ein Schadensersatzanspruch in tatsächlich nachgewiesener Höhe geltend gemacht, und zwar von der Person, bei der der Schaden entstanden ist. Satz 3 und 4 in Punkt 6 gelten entsprechend.6. Der Verlust des Chipcoins muss, zur Vermeidung weiteren Schadens, umgehend dem Rezeptionspersonal gemeldet werden, damit eine Sperrung des Chipcoins anhand des Kassenbeleges veranlasst werden kann. Für den Ersatz des Chipcoins fallen Kosten in Höhe der Wiederbeschaffungskosten an. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass dem Wonnemar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Wonnemar ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.7. Bei Verlust des Chipcoins und des Kassenbeleges werden die tatsächlichen Kosten fällig. Die Kosten entsprechen dem jeweils tatsächlichen Aufbuchungsbetrag incl. der in Punkt 6 aufgeführten Wiederbeschaffungskosten für den Chipcoin. Sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nicht nachzuweisen, wird ein pauschaler Betrag in €, der 50% des Aufbuchungslimits entspricht, fällig. Wechselseitig wird der Nachweis eines geringeren/höheren Schadens gestattet (Satz 3 und 4 in Punkt 6 gelten entsprechend). Bei Wiederauffinden des Chipcoins werden die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes sowie die Differenz zu den tatsächlichen in Anspruch genommenen Leistungen rückerstattet.
§ 5 Terminreservierung für Wellnessanwendungen und Gesundheitsprojekte
Es wird darauf hingewiesen, dass Termine rechtzeitig im Vorfeld zu vereinbaren sind und ein Rechtsanspruch auf Durchführung nur für reservierte Termine besteht.2. Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine werden mit mindestens 50 % des Bestellwertes in Rechnung gestellt. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass dem Wonnemar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Wonnemar ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
§ 6 Betriebs- und Badezeiten
Die Öffnungszeiten sind durch Aushang bekannt gegeben. Der Gast verpflichtet sich, diese nicht zu überschreiten. Bei nicht rechtzeitigem Verlassen des Wonnemar entsteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf dadurch bedingte Kostenerstattung gegenüber dem Verursacher. Die Geltendmachung weiterer Kosten und Schäden (z.B. für Überstundenvergütung des Personals, Energiekosten etc.) bleibt vorbehalten. Die Betriebsleitung oder die von ihr eingesetzten Personen können allgemein oder für bestimmte Bereiche die Badezeiten verlängern oder verkürzen.2. Bei Schließung des Wonnemar oder einzelner Teilbereiche oder Attraktionen aus betrieblichen Gründen oder bei Veranstaltungen mit entsprechender Vorankündigung besteht kein Ersatz- bzw. Ermäßigungsanspruch.3. In Kooperation mit der Hansestadt Wismar haben Schulen/Vereine in Absprache mit dem Wonnemar das Recht, zu vorher festgelegten Zeiten Schwimmbahnen im Schwimmerbecken zur Eigennutzung abzusperren. Hierbei ist kein gesonderter Aushang durch das Wonnemar notwendig. Informationen über Schul- und Vereinszeiten können jeweils an der Rezeption erfragt werden. Ermäßigungen für die eingeschränkte Nutzung des Schwimmerbeckens werden nicht gewährt, es erfolgt kein gesonderter Aushang.4. Kassenschluss ist 90 Minuten vor Ende der Badezeit. Die Badezeit endet 30 Minuten vor Betriebsschluss.5. Die Nutzungsdauer ist je nach Wahl des Eintrittstarifes beschränkt. Bei Zeitüberschreitung gelten verschiedene Modalitäten bezüglich der fälligen Nachzahlungsbeträge, die durch Aushang bzw. in den ausliegenden Preislisten bekannt gegeben sind. Von dieser Regelung werden grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht.
§ 7 Haftung
Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Wonnemar erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad samt Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere für Wertsachen oder Bargeld. Jegliche persönliche Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Wertschließfächern zu verwahren. Dies gilt auch für mitgeführte Taschen.3. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für die Beschädigung bzw. den Verlust von Badekleidung und Körperhygieneprodukten.4. Jeder Unfall oder Verlust ist dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen.5. Für Diebstahl oder Beschädigung der auf den zum Bad gehörigen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Für die Benutzung der Parkplätze und Zuwege gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.6. Eine Haftung für durch Bäder, Packungen, Massagen sowie Saunabenutzung hervorgerufene gesundheitliche Beeinträchtigungen wird, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen die Anwendungen nach den gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführen, nicht übernommen.7. Der Betreiber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit dessen oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Besuchers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§ 8 Badbenutzung
Der Aufenthalt im Bad ist nur mit üblicher Badebekleidung gestattet (Ausnahme: FKK-Bereiche). Ob diese den Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal. Wir erwarten das Tragen von Badeschuhen. Bademäntel und Handtücher werden gegen Bezahlung und Pfand verliehen, Badeschuhe werden verkauft. Eine missbräuchliche Benutzung oder Verlust der Leihwäsche verpflichtet zum Schadensersatz. Am Ende der Besuchszeit hat der Gast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.2. Bei Kindern unter 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben, um mögliche Verunreinigungen zu vermeiden und die Badewasserqualität zu erhalten.3. Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Abfälle jeglicher Art sind Abfallbehälter vorhanden und zu benutzen.4. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Personal gebeten.5. Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind die besonderen Waschbecken zu benutzen.6. Jeder Badegast hat vor der Benutzung der Schwimmbecken im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen.7. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Schwimmbecken ist untersagt.
§ 9 Verhalten im Bad
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Bad stören kann.2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras oder Fotohandys, also das Fotografieren und Filmen im gesamten Gebäude sowie auf dem Betriebsgelände ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Führungspersonal des Wonnemar gestattet.3. Untersagt sind insbesondere:o der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jedweder Art, wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Kassettenrekorder,o das Rauchen in sämtlichen Räumen - mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Plätze im Außenbereich,o der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Gastronomiebereich sowie im gesamten Saunabereich, o das Mitbringen von Haustieren, o das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,o das Verwenden von Glasgegenständen (Gläser, Flaschen etc.) außerhalb des Gastronomiebereiches, o das Nacktbaden außerhalb des Saunabereiches, o das Belegen von Umkleide- und Wertschränken außerhalb des Besuchstages, o die Mitnahme von Mobiltelefonen in den Saunabereich.4. Bei Benutzung der Rutschen sind die Hinweise auf den gesonderten Beschilderungen äußerst sorgfältig und genau zu beachten!5. Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.6. Der Verlust eines Chipcoins ist wegen Diebstahlgefahr sofort zu melden. Wird der Chipcoin nicht wiedergefunden, so sind an der Kasse gegen Quittung für die Ersatzbeschaffung entstehenden Kosten zu bezahlen. Bei Wiederauffinden des Chipcoins wird dieser Betrag zurückerstattet (vgl. auch § 4, Nr. 4, 5, 6).7. Die als "Barfußgang" bezeichneten Gänge im Umkleidebereich, die Duschen, die gesamten Bereiche des Erlebnis- und Sportbades, des Gesundheitsbades, der Sauna und der Umgang des Außenbeckens dürfen nur barfuss oder in geeigneten Badeschuhen begangen werden.8. Das 25 m-Sportbecken der Schwimmhalle darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.9. Das Springen vom Beckenrand ist grundsätzlich nicht erlaubt.10. Weiterhin sind untersagt:o sämtliche Handlungen, die andere Badegäste gefährden oder die Sicherheit im Bad beeinträchtigen,o andere Badegäste in die Becken zu stoßen oder diese unter Wasser zu tauchen,o jegliche Art von Unfug,o jegliche Verunreinigung des Wassers,o das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen.
Das Freiräumen von nicht genutzten Liegen ist dagegen gestattet. Das Personal ist angewiesen, solche Liegen wieder freizumachen.11. Fundgegenstände, die auf dem Betriebsgelände des Wonnemar gefunden werden, sind sofort dem Personal oder an der Kasse abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.12. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen oder Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.13. Ballspiele sind nur auf/an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.14. Im Falle der selbst verschuldeten Verweisung aus dem Wonnemar wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
§ 10 Wünsche, Beschwerden und Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
§ 11 Hausrecht
Das Personal des Wonnemar übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In derartigen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.3. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung ist das Personal des Wonnemar berechtigt, die Personalien des Betroffenen festzustellen und zu diesem Zwecke die Einsichtnahme in seine Ausweispapiere zu verlangen.
§ 13 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.
Saunaordnung Wonnemar Bad Liebenwerda
Stand: 1. Juli 2010
§ 1 Allgemeines1. Für die Benutzung des Wonnemar ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend die Saunaordnung.2. Damit sich alle Saunabesucher im Wonnemar wohlfühlen und Sicherheit, Ruhe und Erholung finden, muss die Saunaordnung anerkannt und befolgt werden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen. Wir bitten unsere Gäste daher, während des Besuches auf Kinder und Saunagäste zu achten und Verstöße gegen die Saunaordnung dem Aufsichtspersonal zu melden.3. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültigem Chiparmband / Chipcoin zulässig. Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen.4. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) hat ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen. Bei Kindern unter 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben.5. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Saunabereich des Wonnemar nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Personal des Wonnemar übertragen werden.6. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider im Saunabereich ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen Wertschließfächer zur Verfügung, in denen Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen einzuschließen sind. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände schädigen können. Es kann zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen. Eine Haftung des Betreibers für derartig entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
§ 2 Gesundheitliche Empfehlungen
Voraussetzung für den Besuch der Sauna im Wonnemar ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt, auch wenn sämtliche Sauna- und Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen, damit der Gast selbst und andere Saunagäste nicht gefährdet werden. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an seinen Arzt zu verweisen bzw. in Notfällen sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.2. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:o Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z.B.: Grippe),o akuten entzündlichen Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, u.a.),o akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose,o bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,o bei bekannten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems nur nach Zustimmung des behandelnden Arztes, jedoch Vorsicht bei der Benutzung von Tauch- und hier besteht die Gefahr des plötzlichen BluthochdruckesàErfrischungsbecken bzw. von deutlichen Blutdruckschwankungen!o Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie),o in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall, o Venenentzündungen, o schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität, o entzündliche Hautkrankheiten und Ekzeme, o Geschlechtskrankheiten, o schwere Nierenerkrankungen sowieo Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente).
Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren!
§ 3 Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.2. Das Saunapersonal ist befugt, Personen aus dem Saunabereich zu verweisen, dieo die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,o andere Personen belästigen,o trotz Ermahnung gegen die Bestimmung der Saunaordnung verstoßen, o unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente).
Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.3. Den in Ziffer 2 genannten Personen kann Zutritt zur Sauna des Wonnemar teilweise oder ganz untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
§ 4 Sauberkeit und Hygiene
Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist untersagt.4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches sind im Bade-, Sauna-, Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Da es sich bei den Erlebnisduschen in der Sauna nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch hier die Verwendung von Seife oder Shampoo untersagt.
§ 5 Wäschebenutzung
Badewäsche (z.B. Handtücher, Bademäntel) wird gegen Bezahlung einer Leihgebühr und Hinterlegung eines Pfandes verliehen. In der Leihgebühr ist kein tarifliches Eintrittsentgelt enthalten. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Eine missbräuchliche Benutzung oder der Verlust der Wäsche verpflichtet zu Schadensersatz. Am Ende der Besuchszeit hat der Saunagast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
§ 6 Verhalten in der Sauna
1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.
2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras oder Fotohandys ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Führungspersonal des Wonnemar gestattet.
3. Nicht gestattet sind u.a.:o das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern, etc.), o das Benutzen von Mobiltelefonen,o das Rauchen in sämtlichen Räumen - mit Ausnahme des Außenbereiches an den dafür vorgesehenen Plätzen, o Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen, o die Mitnahme von Glasgegenständen und Geschirr in den gesamten Saunabereich, o das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,o Mitbringen von Haustieren.
4. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im Sauna-Gastronomiebereich ist nicht gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht und verzehrt werden. Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass vor, während und nach dem Saunabesuch im Wonnemar keine berauschenden Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) einzunehmen sind.
5. Saunagäste, die sich im Gastronomiebereich bzw. an den Tischen aufhalten, werden aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Gäste gebeten, einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes trockenes Saunatuch zu tragen.
6. Es wird gebeten, die Unterhaltung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren - aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art, wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Kassettenrekorder, ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.
§ 7 Verhalten in den Saunakabinen
1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt. Aus brandtechnischen Gründen dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden.2. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen. Die Benutzung der Notruftaste ist nur für den Ernstfall gestattet.3. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen.4. Die Kabinen sind barfuss zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.5. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.6. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt. Wasser- und Kräuteraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich nur vom Saunameister durchgeführt. Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen. In Niedrigtemperatursaunen darf kein Aufguss durchgeführt werden.7. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.8. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierten Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.9. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u.ä. ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.
§ 8 Verhalten im Außenbereich
1. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.
§ 9 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich
1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Aufsichtspersonals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten Wassergusses ist gefährlich und darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.2. Vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht eingesprungen werden. Ebenso ist das Planschen und Tauchen in den Wasserbecken untersagt.3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht angewendet werden.4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.
§ 10 Verhalten im Liege- und Ruhebereich
1. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien (z.B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.2. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche z. Zt. nicht genutzt werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast besteht nicht.3. Das Saunapersonal ist berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.
§ 11 Allgemeines Verhalten
Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
§ 12 Wünsche, Beschwerden und Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
§ 13 Ausnahmen
Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
§ 14 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Saunaordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Wonnemar Bad Liebenwerda!