Wonnemar Freizeitbäder




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Badeordnung


Saunaordnung


Haus- und Badeordnung Wonnemar Ingolstadt Download


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Wonnemar Ingolstadt!
Ihr Wonnemar Team

§ 1 Allgemeines

Im Wonnemar soll der Besucher Spiel und Spaß, Erholung, Entspannung und Ruhe fi nden. Es soll eine Steigerung
der Lebensqualität für alle Badegäste erzielt werden. Deshalb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme
und ausreichende Sicherheit zu achten.

§ 2 Zweck und Ziel

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Wonnemar und ist für alle
Badegäste verbindlich.
2. Mit Lösen des Chipcoins des Wonnemar, Abschluss einer Clubmitgliedschaft bzw. mit Bestellung und Erwerb –
per Telefon, Internet etc. – spätestens mit Betreten des Wonnemar akzeptiert jeder Besucher die Haus- und
Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen.
Bei Benutzung durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Beachtung der Hausund
Badeordnung verantwortlich.
3. Für die Benutzung der Sauna gilt die Saunaordnung ergänzend.
4. Für die Benutzung des Fitness-Studio „Fitness im Wonnemar”, für die Kegel- und Bowlinganlagen sowie für
die Tennis- und Badmintonanlagen gelten zusätzliche Nutzungsvereinbarungen.

§ 3 Badegäste
1. Die Benutzung aller Einrichtungen des Wonnemar ist grundsätzlich für jedermann gestattet.
2. Personen, die durch Äußerungen, Handlungen oder sichtbare Zeichen gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes im Wonnemar auffällig werden bzw. geworden sind, haben
keinen Zutritt bzw. werden dauerhaft der Einrichtungen verwiesen.
3. Ausgenommen vom Besuch der Einrichtungen des Wonnemar sind weiterhin Personen mit ansteckenden
Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten sowie
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfl uss stehen.
4. Krankheiten müssen vor Betreten des Bades angezeigt werden, dies gilt insbesondere bei Herz- und
Kreislaufproblemen. In Zweifelsfällen ist über die Verträglichkeit im Vorfeld ein Arzt zu befragen.
5. Das Mitführen von Tieren im Bad ist nicht gestattet.
6. Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Wonnemar nur in Begleitung Erwachsener
nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspfl icht über die Kinder.
Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten als die zu
beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspfl icht kann nicht auf das Personal des Wonnemar übertragen werden.
7. Personen mit geringen oder keinen Schwimmkenntnissen wird empfohlen, während des Aufenthalts in
den Wasserbecken Schwimmfl ügel zu tragen.
8. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, geistig behinderte Personen oder Personen mit
starken körperlichen Behinderungen, die sich nicht ohne die Hilfe Dritter be- und entkleiden können, ist aus
Sicherheitsgründen der Zutritt und Aufenthalt im Bad nur mit einer sorgeberechtigten und voll geschäftsfähigen
Person, die während der Besuchsdauer die Aufsicht im Wonnemar übernimmt, gestattet.

§ 4 Eintritt
1. Die Benutzung der Einrichtungen des Wonnemar ist, mit Ausnahme des Foyers, nur mit gültigem Chipcoin gestattet.
Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit ist in die Nutzungszeit
einbezogen.
2. Die Mitarbeiter sind berechtigt, vor dem Verkauf ermäßigter Chipcoins den Personalausweis oder eine andere
Legitimation für die Ermäßigung zu verlangen. Ermäßigungen werden nur berücksichtigt, wenn der Nachweis
über die entsprechende Berechtigung vor Erwerb des Chipcoins erbracht wurde. Nachträgliche Erstattungen
erfolgen nicht. Es kann jeweils nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
3. Bei Zahlung mit EC- und Kreditkarte ist aus Sicherheitsgründen ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild
vorzulegen.
4. Gelöste Chipcoins können nicht zurückgenommen, verlorene Chipcoins oder nicht ausgenutzte Angebote
können nicht erstattet werden.
5. Bei missbräuchlicher Verwendung des eigenen oder eines fremden Chipcoins hat der Verwender den beim
Wonnemar entstandenen Schaden in nachgewiesener Höhe zu erstatten. Die Erstattung einer Strafanzeige
beim Verdacht des Vorliegens einer strafrechtlich relevanten Handlung behält sich das Wonnemar vor.
6. Der Verlust des Chipcoins muss, zur Vermeidung weiteren Schadens, umgehend dem Rezeptionspersonal
gemeldet werden, damit eine Sperrung des Chipcoins anhand des Kassenbeleges veranlasst werden kann.
Der mit dem Chipcoin ausgehändigte Kassenbeleg ist sorgfältig aufzubewahren. Für den Ersatz des Chipcoins
fallen Kosten in Höhe der Wiederbeschaffungskosten von 11,00 € an. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet,
dass dem Wonnemar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem
Wonnemar ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
7. Bei Verlust des Chipcoins und des Kassenbelegs sind vom Badegast neben den Kosten für den Verlust des
Chipcoins gemäß Ziffer 6 die dem Aufbuchungsbetrag entsprechenden Kosten zu zahlen. Diese werden innerhalb
einer Woche nach dem Besuchstag vom Wonnemar ermittelt. Folgende Aufbuchungslimits bestehen:
Erwachsene/Rentner/Begleitpersonen
100,00 €
Kinder
20,00 €
Nach Ermittlung der tatsächlichen Höhe des Aufbuchungsbetrages wird ein Guthaben innerhalb von zwei
Wochen erstattet. Ein Mehrbetrag wird in Rechnung gestellt. Er wird mit Zugang der Rechnung fällig.

§ 5 Terminreservierung für Wellnessanwendungen und Gesundheitsprojekte
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Termine rechtzeitig im Vorfeld zu vereinbaren sind und ein Rechtsanspruch
auf Durchführung nur für reservierte Termine besteht.
2. Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene
Termine werden mit mindestens 50 % des Bestellwertes in Rechnung gestellt.
Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass dem Wonnemar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. Dem Wonnemar ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

§ 6 Betriebs- und Badezeiten

1. Die Öffnungszeiten sind durch Aushang bekannt gegeben. Der Gast verpfl ichtet sich, diese nicht zu überschreiten.
Bei nicht rechtzeitigem Verlassen des Wonnemar entsteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch
des Betriebes auf dadurch bedingte Kostenerstattung gegenüber dem Verursacher. Die Geltendmachung
weiterer Kosten und Schäden (z.B. für Überstundenvergütung des Personals, Energiekosten etc.) bleibt
vorbehalten. Die Betriebsleitung oder die von ihr eingesetzten Personen können allgemein oder für
bestimmte Bereiche die Badezeiten verlängern oder verkürzen.
2. Bei Schließung des Wonnemar oder einzelner Teilbereiche oder Attraktionen aus betrieblichen Gründen oder
bei Veranstaltungen mit entsprechender Vorankündigung besteht kein Ersatz- bzw. Ermäßigungsanspruch.
3. In Kooperation mit der Stadt Ingolstadt haben Schulen/Vereine in Absprache mit dem Wonnemar das Recht,
zu vorher festgelegten Zeiten Schwimmbahnen im Schwimmerbecken zur Eigennutzung abzusperren. Hierbei
ist kein gesonderter Aushang durch das Wonnemar notwendig. Informationen über Schul- und Vereinszeiten
können jeweils an der Rezeption erfragt werden. Ermäßigungen für die eingeschränkte Nutzung des Schwimmerbeckens
werden nicht gewährt, es erfolgt kein gesonderter Aushang.
4. Die Badezeit endet 30 Minuten vor Betriebsschluss.
5. Die Nutzungsdauer ist je nach Wahl des Eintrittstarifes beschränkt. Bei Zeitüberschreitung gelten verschiedene
Modalitäten bezüglich der fälligen Nachzahlungsbeträge, die durch Aushang bzw. in den ausliegenden
Preislisten bekannt gegeben sind. Von dieser Regelung werden grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht.

§ 7 Haftung
1. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Wonnemar erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpfl ichtung des Betreibers, das Bad samt Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort
erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen
Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspfl icht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus
einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast
aufgrund einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pfl ichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspfl ichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspfl icht des Betreibers zählen insbesondere, aber
nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen
Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.
Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten
Fahrzeuge.
3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände wird nicht gehaftet.
Jegliche persönliche Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Wertschließfächern zu verwahren.
Dies gilt auch für mitgeführte Taschen.
4. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des
Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspfl ichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände
übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den
gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld
oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder
einem Wertfach begründet keinerlei Pfl ichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
Insbesondere werden keine Verwahrpfl ichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes,
bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu
verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Chipcoin
sorgfältig aufzubewahren.
5. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für die Beschädigung bzw. den Verlust von Badekleidung und
Körperhygieneprodukten.
6. Jeder Unfall oder Verlust ist dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen.
7. Für Diebstahl oder Beschädigung der auf den zum Bad gehörigen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird
keine Haftung übernommen. Für die Benutzung der Parkplätze und Zuwege gelten die Regelungen der
Straßenverkehrsordnung.
8. Eine Haftung für durch Bäder, Packungen, Massagen sowie Saunabenutzung hervorgerufene gesundheitliche
Beeinträchtigungen wird, unbeschadet der Verpfl ichtung des Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen die
Anwendungen nach den gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführen, nicht übernommen.
9. Der Betreiber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit dessen oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche und zwar
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pfl ichten aus dem Schuldverhältnis
oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Besuchers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
10. Für den Verlust oder die Zerstörung von dem Besucher überlassenen Gegenständen wird nach dem Vorliegen
der Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass dem Wonnemar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. Dem Wonnemar ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
11. Entsprechend gilt Nr. 10 bei Beschädigungen. Auf Grundlage des Schadenminimierungsgrundsatzes wird der
niedrige Betrag von Reparatur oder Wiederbeschaffung bei Vorliegen der Voraussetzungen der gesetzlichen
Vorschriften in Rechnung gestellt und dem Besucher ist ebenfalls der Nachweis gestattet, dass dem Wonnemar
kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Wonnemar ist der Nachweis
eines höheren Schadens gestattet.

§ 8 Badbenutzung

1. Der Aufenthalt im Bad ist nur mit üblicher Badebekleidung gestattet (Ausnahme: FKK-Bereiche). Ob diese
den Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal. Wir erwarten das Tragen von Badeschuhen.
Bademäntel und Handtücher werden gegen Bezahlung und Pfand verliehen, Badeschuhe werden verkauft.
Eine missbräuchliche Benutzung oder Verlust der Leihwäsche verpfl ichtet zum Schadensersatz. Am Ende der
Besuchszeit hat der Gast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
2. Bei Kindern unter 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben, um mögliche
Verunreinigungen zu vermeiden und die Badewasserqualität zu erhalten.
3. Die Badeinrichtungen sind pfl eglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und
verpfl ichtet zum Schadenersatz. Für Abfälle jeglicher Art sind Abfallbehälter vorhanden und zu benutzen.
4. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung
an das Personal gebeten.
5. Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind
die besonderen Waschbecken zu benutzen.
6. Jeder Badegast hat vor der Benutzung der Schwimmbecken im Duschraum eine gründliche Körperreinigung
unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen.
7. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Schwimmbecken ist untersagt.

§ 9 Verhalten im Bad
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder Sicherheit, Ruhe
und Ordnung im Bad stören kann.
2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras oder Fotohandys, also das Fotografi eren und Filmen
im gesamten Gebäude sowie auf dem Betriebsgelände ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch
das Führungspersonal des Wonnemar gestattet.
3. Untersagt sind insbesondere:
- der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jedweder Art, wie z.B. Rundfunk- und
Fernsehgeräte oder Kassettenrekorder,
- das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Plätze im Außenbereich,
- der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Gastronomiebereich sowie im gesamten Saunabereich,
- das Mitbringen von Haustieren,
- das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,
- das Verwenden von Glasgegenständen (Gläser, Flaschen etc.) außerhalb des Gastronomiebereiches,
- das Nacktbaden außerhalb des Saunabereiches,
- das Belegen von Umkleide- und Wertschränken außerhalb des Besuchstages,
- die Mitnahme von Mobiltelefonen in den Saunabereich.
4. Bei Benutzung der Rutschen sind die Hinweise auf den gesonderten Beschilderungen äußerst sorgfältig
und genau zu beachten!
5. Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Die Garderobe ist in den
Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider in der
Schwimmhalle ist nicht gestattet.
6. Der Verlust eines Chipcoins ist wegen Diebstahlgefahr sofort zu melden. Wird der Chipcoin nicht
wiedergefunden, so sind an der Kasse gegen Quittung für die Ersatzbeschaffung 11,00 € zu bezahlen.
Bei Wiederauffi nden des Chipcoins wird dieser Betrag zurückerstattet (vgl. auch § 4, Nr. 4, 5, 6).
7. Die als „Barfußgang” bezeichneten Gänge im Umkleidebereich, die Duschen, die gesamten Bereiche des
Erlebnis- und Sportbades, des Gesundheitsbades, der Sauna und der Umgang des Außenbeckens dürfen
nur barfuss oder in geeigneten Badeschuhen begangen werden.
8. Das 25 m-Sportbecken der Schwimmhalle darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
9. Das Springen vom Beckenrand ist grundsätzlich nicht erlaubt.
10. Weiterhin sind untersagt:
- sämtliche Handlungen, die andere Badegäste gefährden oder die Sicherheit im Bad beeinträchtigen,
- andere Badegäste in die Becken zu stoßen oder diese unter Wasser zu tauchen,
- jegliche Art von Unfug,
- jegliche Verunreinigung des Wassers,
- das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen.
Das Freiräumen von nicht genutzten Liegen ist dagegen gestattet. Das Personal ist angewiesen, solche
Liegen wieder freizumachen.
11. Fundgegenstände, die auf dem Betriebsgelände des Wonnemar gefunden werden, sind sofort dem Personal
oder an der Kasse abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
12. Die Benutzung von Schwimmfl ossen, Taucherbrillen oder Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung.
Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von
Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.
13. Ballspiele sind nur auf/an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
14. Im Falle der selbst verschuldeten Verweisung aus dem Wonnemar wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

§ 10 Wünsche, Beschwerden und Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der
Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

§ 11 Hausrecht
1. Das Personal des Wonnemar übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des
Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.
2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades
ausgeschlossen werden. In derartigen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
3. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung ist das Personal des Wonnemar berechtigt, die Personalien
des Betroffenen festzustellen und zu diesem Zwecke die Einsichtnahme in seine Ausweispapiere zu verlangen.

§ 12 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen
zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

§ 13 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.

 

Saunaordnung

Wonnemar Ingolstadt

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Wonnemar Ingolstadt!
Ihr Wonnemar Team
Stand: 1. Juni 2010

§ 1 Allgemeines
1. Für die Benutzung des Wonnemar ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung
verbindlich. Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend die Saunaordnung.
2. Damit sich alle Saunabesucher im Wonnemar wohlfühlen und Sicherheit, Ruhe und Erholung fi nden,
muss die Saunaordnung anerkannt und befolgt werden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine
unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen.
Wir bitten unsere Gäste daher, während des Besuches auf Kinder und Saunagäste zu achten
und Verstöße gegen die Saunaordnung dem Aufsichtspersonal zu melden.
3. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültigem Chiparmband / Chipcoin zulässig.
Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit ist in die Nutzungszeit
einbezogen.
4. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende
Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) hat
ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen. Bei Kindern unter 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln
zwingend vorgeschrieben.
5. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Saunabereich des Wonnemar
nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspfl
icht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem
anderen Bereich aufhalten als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspfl icht kann nicht auf das
Personal des Wonnemar übertragen werden.
6. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen.
Eine Ablage der Kleider im Saunabereich ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen
Wertschließfächer zur Verfügung, in denen Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen einzuschließen
sind. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt
werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen
in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände schädigen können. Es kann
zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen. Eine Haftung des Betreibers für derartig entstandene
Schäden ist ausgeschlossen.

§ 2 Gesundheitliche Empfehlungen
1. Voraussetzung für den Besuch der Sauna im Wonnemar ist die gesundheitliche Eignung.
Die Benutzung der Sauna erfolgt, auch wenn sämtliche Sauna- und Baderegeln beachtet werden, stets
auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen, damit der
Gast selbst und andere Saunagäste nicht gefährdet werden. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren
gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an seinen Arzt zu verweisen bzw. in
Notfällen sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.
2. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:
- Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z.B.: Grippe),
- akuten entzündlichen Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, u.a.),
- akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose,
- bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,
- bei bekannten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems nur nach Zustimmung des behandelnden
Arztes, jedoch Vorsicht bei der Benutzung von Tauch- und Erfrischungsbecken – hier besteht die
Gefahr des plötzlichen Bluthochdruckes bzw. von deutlichen Blutdruckschwankungen!
- Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie),
- in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall,
- Venenentzündungen,
- schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislaufl abilität,
- entzündliche Hautkrankheiten und Ekzeme,
- Geschlechtskrankheiten,
- schwere Nierenerkrankungen sowie
- Personen, die unter dem Einfl uss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente).
Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren!

§ 3 Aufsicht
1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie
für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist
uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.
2. Das Saunapersonal ist befugt, Personen aus dem Saunabereich zu verweisen, die
- die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,
- andere Personen belästigen,
- trotz Ermahnung gegen die Bestimmung der Saunaordnung verstoßen,
- unter dem Einfl uss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente).
Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
3. Den in Ziffer 2 genannten Personen kann Zutritt zur Sauna des Wonnemar teilweise oder ganz
untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

§ 4 Sauberkeit und Hygiene
1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen
und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) im Duschraum eine gründliche Körperreinigung
unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen.
Es empfi ehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine
wieder abzutrocknen.
2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken,
Warm- und Kaltwasserbecken) der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.
3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und
Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist untersagt.
4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches sind
im Bade-, Sauna-, Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.
5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
Da es sich bei den Erlebnisduschen in der Sauna nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch
hier die Verwendung von Seife oder Shampoo untersagt.

§ 5 Wäschebenutzung
1. Badewäsche (z.B. Handtücher, Bademäntel) wird gegen Bezahlung einer Leihgebühr und Hinterlegung
eines Pfandes verliehen. In der Leihgebühr ist kein tarifl iches Eintrittsentgelt enthalten.
2. Die Badewäsche ist pfl eglich zu behandeln. Eine missbräuchliche Benutzung oder der Verlust der
Wäsche verpfl ichtet zu Schadensersatz.
3. Am Ende der Besuchszeit hat der Saunagast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.

§ 6 Verhalten in der Sauna
1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der
Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste
zuwiderläuft.
2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras oder Fotohandys ist nur nach ausdrücklicher
Genehmigung durch das Führungspersonal des Wonnemar gestattet.
3. Nicht gestattet sind u.a.:
- das Durchführen von eigenen Aufgüssen,
- das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern, etc.),
- das Benutzen von Mobiltelefonen,
- das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme des Außenbereiches an den dafür
vorgesehenen Plätzen,
- Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,
- die Mitnahme von Glasgegenständen und Geschirr in den gesamten Saunabereich,
- das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,
- das Mitbringen von Haustieren.
4. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im Saunabereich ist nicht gestattet.
Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht und verzehrt werden. Abfälle sind ausschließlich in
den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass vor, während
und nach dem Saunabesuch im Wonnemar keine berauschenden Mittel (z.B. Drogen, Medikamente)
einzunehmen sind.
5. Saunagäste, die sich im Gastronomiebereich bzw. an den Tischen aufhalten, werden aus hygienischen
Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Gäste gebeten, einen Bademantel oder ein den Körper
umhüllendes trockenes Saunatuch zu tragen.
6. Es wird gebeten, die Unterhaltung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren – aus Rücksicht auf
andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der
Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art, wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte
oder Kassettenrekorder, ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie
für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.

§ 7 Verhalten in den Saunakabinen

1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet.
Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu
vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen
von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
Aus brandtechnischen Gründen dürfen auf den Saunaöfen, den aufl iegenden Steinen sowie auf
den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art
abgelegt werden.
2. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen
(bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 105 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch
und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen
wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
Die Benutzung der Notruftaste ist nur für den Ernstfall gestattet.
3. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu
besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von
Saunakabinen.
4. Die Kabinen sind barfuss zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen.
Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit
in die Saunakabine genommen werden.
5. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder
Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.
6. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt.
Wasser- und Kräuteraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich nur vom Saunameister durchgeführt.
Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen. In Niedrigtemperatursaunen darf kein Aufguss durchgeführt
werden.
7. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten
solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten.
Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden
und zu Saunabränden führen.
8. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und
die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen
Wohlbefi nden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierten Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch
empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen
Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.
9. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u.ä. ist aus
hygienischen Gründen zu unterlassen.

§ 8 Verhalten im Außenbereich
1. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich
aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt,
dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.
2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet
werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.
3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.

§ 9 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich
1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des
Aufsichtspersonals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten
Wassergusses ist gefährlich und darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.
2. Vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist der Körper von
Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf
in die Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht eingesprungen
werden. Ebenso ist das Planschen und Tauchen in den Wasserbecken untersagt.
3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und
Kaltwasserbecken) nicht angewendet werden.
4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer
Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen
ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur
Fußreinigung ist untersagt.

§ 10 Verhalten im Liege- und Ruhebereich
1. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefl äche mit dafür geeigneten
und ausreichend großen Textilien (z.B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.
2. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche
z. Zt. nicht genutzt werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast
besteht nicht.
3. Das Saunapersonal ist berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen
und in Verwahrung zu nehmen.

§ 11 Allgemeines Verhalten
Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat
ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht
für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung
kann zu weit reichenden Haftpfl ichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist
nicht ausgeschlossen.

§ 12 Wünsche, Beschwerden und Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch
bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

§ 13 Ausnahmen

Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen
zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.

§ 14 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Saunaordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.


 


Spring Beach im Wonnemar 24.03.2012 
1. Geburtstag ftz Wonnemar Ingolstadt