Saunaordnung WONNEMAR
§ 1 Allgemeines
1. Mit der Saunaordnung ist beabsichtigt, zu gewährleisten, dass alle Besucher Ruhe und Erholung finden. Die
Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionelle und richtige Anwendung der Sauna und einen
erholsamen Aufenthalt ermöglichen.
2. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültigem Chip-Armband/Chip-Coin zulässig. Die Nutzungszeit richtet
sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit sind Bestandteil der Nutzungszeit.
§ 2 Anwendungsbereich, ergänzende Anordnungen, Hausrecht
1. Die Saunaordnung gilt für die Benutzung aller Einrichtungen des Saunabereiches ab Betreten und bis zum Verlassen
des Saunabereiches. Ergänzend ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich.
2. Das Personal des WONNEMAR übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals
ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.
3. Wer schuldhaft gegen die Saunaordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch der Sauna und
des Bades ausgeschlossen werden.
4. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Saunaordnung oder die Haus- und Badeordnung ist das Personal des WONNEMAR
berechtigt, die Personalien des Betroffenen festzustellen und zu diesem Zwecke die Einsichtnahme in seine
Ausweispapiere zu verlangen.
5. Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen
werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
§ 3 Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen, Anzeigepflichten
1. Die Benutzung der Saunen im WONNEMAR ist für jedermann mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen
gestattet. WONNEMAR behält sich jedoch vor, einzelne Personen vom Zugang auszuschließen und mit diesen keinen
Vertrag zu schließen.
2. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Saunabereich des WONNEMAR nur in Begleitung
Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder.
Dies ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten als die zu
beaufsichtigenden Kinder und hierbei kein Blickkontakt zu den zu beaufsichtigenden Kindern besteht.
3. Voraussetzung für den Besuch der Sauna im WONNEMAR ist die gesundheitliche Eignung. Die spezifisch mit der
Nutzung von Sauna, Dampfbad oder anderen von WONNEMAR angebotenen Einrichtungen verbundene Belastung des
Herz-Kreislauf-Systems stellt eine gesundheitliche Belastung dar, derer sich ein Nutzer zuvor bewusst sein muss.
Im Zweifelsfall kann WONNEMAR eine ärztliche Bestätigung verlangen. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren
gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an einen Arzt zu verweisen bzw. sanitätsdienstliche
Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.
4. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit folgenden gesundheitlichen Einschränkungen, soweit diese
zu gesundheitlichen Gefahren für sich oder für Dritte im Zusammenhang mit dem Besuch einer Sauna führen:
• Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z. B. Grippe);
• akuten entzündlichen inneren Organen (z. B. Leber, Gallenblase, Eierstöcke u. a.);
• akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose;
• bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems;
• bekannten und behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, soweit der behandelnde Arzt nicht seine
ausdrückliche Zustimmung zur Sauna-Nutzung gegeben hat;
• Anfallserkrankungen (z. B. Epilepsie);
• einem noch nicht länger als drei Monate zurückliegenden Schlaganfall;
• Venenentzündungen;
• schweren vegetativ-nervösen Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität;
• entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzemen;
• Geschlechtskrankheiten;
• schweren Nierenerkrankungen.
5. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente), können durch
das Saunapersonal von der Nutzung ausgeschlossen werden.
§ 4 Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der
Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies
eine Beschwerde zur Folge hat. Spätere Reklamationen nimmt die Badleitung jederzeit entgegen.
§ 5 Sauberkeit & Hygiene
1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und Wasserbecken
(Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung
von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser
befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.
2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und
Kaltwasserbecken) der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.
3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und Wasserbecken
(Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist untersagt.
4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches, ist im Bade-, Sauna-,
Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.
5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Da es sich bei den
Erlebnisduschen innerhalb des Saunabereichs nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch hier die Verwendung von
Seife oder Shampoo untersagt.
§ 6 Bekleidung, Badewäsche
1. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung
aller Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) hat ohne Ausnahme unbekleidet
zu erfolgen. Bei Kindern unter drei Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben.
2. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der
Kleider im Saunabereich ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen Wertschließfächer zur Verfügung,
in denen Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen einzuschließen sind. Schmuck, Uhren, Brillen und
ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnlichen Gegenständen
schaden können. Es kann darüber hinaus zu ernsten Verbrennungen auf der Haut kommen.
3. Badewäsche (z. B. Handtücher, Bademäntel) kann gegen Bezahlung einer Gebühr und Hinterlegung eines Pfandes zur
Verfügung gestellt werden. In der Gebühr ist kein tarifliches Eintrittsentgelt enthalten.
4. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung kann das
Überlassungsverhältnis durch WONNEMAR beendet werden. Zu vertretende Beschädigungen oder der zu vertretende Verlust
der Badewäsche führen zur Verpflichtung zum Schadensersatz.
5. Das Leihverhältnis für die Badewäsche endet spätestens mit dem Ende der Besuchszeit. Der Saunagast ist
verpflichtet, die Badewäsche dort zurückzugeben, wo er sie empfangen hat.
§ 7 Verhaltenspflichten bei der Nutzung
1. Die nachstehenden Verhaltenspflichten gelten in allen Einrichtungen des Saunabereichs. Sie werden durch die
speziellen Regelungen für einzelne Bereiche (§§ 8 – 11) ergänzt.
2. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung
von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.
3. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras, Fotohandys oder „Tablet-PCs” (iPad etc.) ist nur nach
ausdrücklicher Genehmigung durch das Aufsichtspersonal des WONNEMAR gestattet.
4. Nicht gestattet sind insbesondere:
• das Durchführen von eigenen Aufgüssen,
• das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern etc.),
• das Benutzen von Mobiltelefonen,
• das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme des Außenbereiches an den dafür vorgesehenen Plätzen,
der Konsum sowie die Abgabe von Cannabis oder mit Cannabis im Sinne des Cannabisgesetzes (CanG) vermischten
Produkten auf dem gesamten Gelände des Saunabereichs einschließlich der Außenbereiche. Das Verbot erstreckt
sich ausdrücklich auch auf die zum Rauchen von Tabak vorgesehenen Zonen in den Außenbereichen,
• Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,
• die Mitnahme von Glasgegenständen und Geschirr in den gesamten Saunabereich,
• das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,
• das Mitbringen von Haustieren.
5. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Saunabereich ist nicht gestattet, insbesondere
nicht der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken. Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten
Behältnissen zu entsorgen.
6. Saunagäste, die sich im Gastronomiebereich bzw. an den Tischen aufhalten, sind aus hygienischen Gründen und aus
Rücksicht auf die anderen Gäste gehalten, einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes trockenes Saunatuch
zu tragen.
7. Unterhaltungen sind aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, auf das erforderliche
Minimum zu reduzieren. Das Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren sowie das Abspielen von Musik, Podcasts und
anderen Formaten über mobile Geräte und der Betrieb von mobilen Lautsprechern oder Soundanlagen jeder Art
ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche. Das
vorstehende Verbot umfasst nicht den Betrieb entsprechender Geräte über Kopfhörer, es sei denn, dies wäre auch
außerhalb der Kopfhörer akustisch wahrzunehmen.
§ 8 Verhalten in den Saunakabinen
1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung
der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim
Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.
2. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen
und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden. Jedes Trocknen von
Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
3. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf
Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise
unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten,
Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
4. Die Benutzung der Notruftaste ist nur im Notfall gestattet.
5. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und
wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen.
6. Die Kabinen sind barfuß zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen.
7. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Sauna kabine
genommen werden.
8. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer
in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.
9. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt.
10. Wasser- und Kräuteraufgüsse auf den Ofen dürfen nur vom Saunameister durchgeführt werden. Das Mitbringen von
Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer
ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise
im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
11. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen
leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es
wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro
Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur
Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.
12. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u. ä. ist aus hygienischen
Gründen zu unterlassen.
13. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich
aufzusuchen.
§ 9 Hinweise zum Verhalten im Außenbereich
1. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit
ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.
2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es
sonst zu Krampfanfällen kommen kann.
§ 10 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich
1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Aufsichtspersonals
erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten Wassergusses ist gefährlich und
darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.
2. Vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist der Körper von Schweiß zu
reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Wasserbecken
(Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht hineingesprungen werden. Ebenso ist das Planschen und
Tauchen in den Wasserbecken untersagt.
3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken)
nicht angewendet werden.
4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur
wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der
Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.
§ 11 Verhalten im Liege- und Ruhebereich
1. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend
großen Textilien (z. B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.
2. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche zzt. nicht genutzt
werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast besteht nicht. Das Saunapersonal ist
berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.
§ 12 Sonstige Verhaltensweisungen, Hausrecht
Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat
ausschließlich durch das Saunapersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die
unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu
weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
§ 13 Wünsche, Beschwerden, Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung
mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Saunaordnung: Stand 05/2024